Allgemeine Verkaufs -, Liefer –, Reparatur – und Zahlungsbedingungen der Firma Montfix GmbH

 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Montfix GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Käufer (nachfolgend Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Web Adresse www.montfix.de/agb aufrufen, mit Hilfe Ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel ist eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Auftraggebern werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt und widersprochen. Sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Käufer/Auftraggeber sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

I. Geltungsbereich der Bestimmungen

1.) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder vom Auftragnehmer abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmt.
Jeglichen Schreiben des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäfts – oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Auftraggebers Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

3.) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das deutsche Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.

II. Angebot/Auftragsbestätigung

1.) Angebote, Kostenvoranschläge und Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform erklärt wird. Sämtliche in Katalogen und Preislisten enthaltene Angaben, wie auch Farben und Abbildungen sind für den Auftragnehmer unverbindlich.

2.) Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmersin Textform (E-Mail) festgelegt und ist erst dann verbindlich. Mündliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind nicht bindend. Die durch Änderungen oder Vertragsaufhebungen/ – stornos/ – annulierungen entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie von ihm veranlasst sind.

III. Vertragsschluss

1.) Der Vertrag kommt entweder über den Onlineshop, im schriftlichen Geschäftsverkehr, als Messeauftrag, über Email oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon zustande. Dabei stellen die dargestellten Produktangebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mittels Bestellung durch den Auftraggeber dar, welches der Auftragnehmer dann annehmen kann. Der Kaufvertrag kommt mit der Montfix GmbH, Tölzenöd 1a, 84385 Egglham, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Christian Steinbrunner und Josef Häringer, zustande. Lieferung nur solange der Vorrat reicht.

2.) Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst folgende Schritte:
Auf der Website bzw. dem Onlineshop des Auftragnehmers kann der Auftraggeber die Waren zunächst nach Modell, Größe, Farbe und Anzahl auswählen und dann unverbindlich durch den Button „In den Warenkorb legen“. Im Warenkorb kann der Auftraggeber seine Bestellungen sammeln. Der Auftraggeber kann die im Warenkorb liegenden Waren und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren und bearbeiten. Vor Abschluss der Bestellung und Abgabe des verbindlichen Kaufangebots kann der Auftraggeber die Bestellung nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern. Erst bei Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb befindlichen Artikel ab.

3.) Bei einem Vertragsabschluss auf der Website bzw. dem Onlineshop gibt der Auftraggeber ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der „Jetzt kaufen“ Schaltfläche auf der Website ab. Zunächst wird eine unverbindliche E-mail automatisch generiert mit den Hinweis, dass die Bestellung eingegangen ist. Diese automatisch generierte Bestellbestätigung ist noch keine Auftragsannahme, insbesondere kommt dadurch noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Denn als nächstes erfolgt eine Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Angaben durch den Auftragnehmer. Der Vertrag kommt erst durch eine zweite E-mail wirksam zustande, in der der Auftraggeber eine verbindliche Auftragsbestätigung sowie diese AGB und die Widerrufbelehrung in Textform angehängt findet. Soweit dem Auftraggeber diese Mail nicht zugeht, liegt die Annahme des Vertrages durch den Auftragnehmer spätestens in der Abbuchung der Zahlung bei dem Auftraggeber (z.B. bei Sofort-Überweisung, Kreditkarte oder PayPal) oder der Zusendung der Ware (je nach dem, welches früher erfolgt).

IV. Lieferung

1.) Sobald im Rahmen einer Bestellung ein Liefertermin vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurde gilt dieser als verbindlich. Der Beginn der verbindlichen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2.) Eine Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei höherer Gewalt und beim Eintritt nicht vorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatz von ihm fordern kann.

3a) Sofern der Lieferort außerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union liegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche zur Einfuhr erforderlichen Bewilligungen zu besorgen und den Auftragnehmer vom Vorliegen rechtzeitig zu informieren, um Verzögerungen in der Auftragserfüllung zu vermeiden.

(b) Weiter unterbrechen daraus resultierende Verzögerungen eventuell vereinbarte Lieferfristen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten und sämtliche daraus entstehenden Verzögerungen und Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(c) Importbeschränkungen des Staates, in welchem der Auftragnehmer die Leistung zu erbringen hat, berühren die Gültigkeit des Vertrages nicht. Wird dem Auftragnehmer die Übergabe wegen gesetzlicher Importbeschränkungen unmöglich, so verpflichtet sich der Auftraggeber ihm den dadurch entstanden Schaden zu ersetzen.

4.) Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß angebotene Lieferware nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit an, so kann der Auftragnehmer die Einlagerung der Lieferware auf Kosten und Gefahren des Auftraggebers vornehmen. Für alle zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Verzögerung entstanden sind, kann der Auftragnehmer Erstattung verlangen.

5.) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

V. Abnahme der Lieferung/Prüfung durch Unternehmer

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und im Bedarfsfall unverzüglich zu rügen, § 377 HGB. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Lieferungen, die nach dem Lieferschein zu überprüfen sind und diesem nicht entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind durch den Auftraggeber sofort auf dem Lieferschein schriftlich geltend zu machen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.

VI. Preise, Versandkosten

1.) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise ab Lager oder ab Werk inklusive Mehrwertsteuer. Für Verpackung und Versand wird eine zusätzliche Pauschale von EUR 5,90 pro Bestellung erhoben. Versandkosten ins Ausland können abweichen. Die jeweiligen Versandkosten werden bei jeder Bestellung im Warenkorb jeweils vor Kaufabschluss berechnet und angegeben.

2.) Gilt nur für Unternehmer: Die Kosten für Rücksendungen aufgrund Reklamationen und Mängeln trägt der Auftraggeber.

3.) Bei einem Versand in das Nicht-EU-Ausland können im Rahmen Ihrer Bestellung zusätzliche Steuern oder Kosten (z. B. Zölle) anfallen, die nicht über uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen direkt an die zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den jeweils zuständigen Behörden.

VII. Zahlungsbedingungen

1.) Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Zahlungsbedingungen.

Der Auftraggeber hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung:

Paypal, hier wird der Auftraggeber zur Zahlung an PayPal weiter geleitet und erfolgt die Zahlung dann über den Weg, den der Auftraggeber mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden.
Kreditkarte, hier wird das Kreditkartenkonto des Kunden durch unseren Zahlungsdienstleister Paypal belastet.

Vorkasse, hier überweist der Auftraggeber den Betrag auf das Geschäftskonto gemäß der Angabe von Kreditinstitut, IBAN, BIC im Online-Shop. Die Bestellung wird versandt, sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist (sowie im Falle der Nichtvorrätigkeit, sobald der Hersteller geliefert hat). Geht die Zahlung des Auftraggebers trotz Fälligkeit auch nach Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen Woche nach Absendung der Auftragsbestätigung nicht beim Auftragnehmer ein, tritt dieser vom Vertrag zurück. Damit wird der Kaufvertrag aufgehoben und den Auftragnehmer trifft keine Lieferpflicht. Die Bestellung ist dann für den Auftraggeber und für den Auftragnehmer erledigt.

Abholung: die Ware kann auch in unserem Lager abgeholt und Bar bezahlt werden.
Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

Die Vergütung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Dies gilt auch für den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises bei Teillieferungen.

2.) Bei umfangreichem Materialaufwand oder langfristigen Arbeiten kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

3.) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht.

4.) Hat bei Ablauf einer Nachfrist der Auftraggeber die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Auftragnehmer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat auf Verlagen des Auftragnehmers bereits gelieferte Ware auf seine Kosten und Gefahr zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Lieferung zu leisten, sowie alle Aufwendungen zu erstatten, die dem Auftragnehmer für die Durchführung des Vertrages entstanden sind.

5.) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

6.) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch auch ohne Mahnung in Verzug. Ab Beginn des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Vertrag ein Verbraucher beteiligt beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1.) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält.

Ist der Auftraggeber Unternehmer so gilt daneben folgendes:

2.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für den entstandenen Ausfall.

3.) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit ihm vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4.) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers am Liefergegenstand an der umgebildeten Sache fort. Sofern der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an.

5.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

IX. Gewährleistung und Mängelrüge

1.) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung entstanden sind.

2.) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein eignet, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn er aufgrund gesetzlicher Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3.) Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Auftragnehmer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.) Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbeseitigung hat der Auftragnehmer nur dann aufzukommen, wenn er vorher erfolglos zur Nacherfüllung aufgefordert worden ist oder er hierzu seine Zustimmung gegeben hat.

5.) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

6.) Wird eine Ware vom Auftragnehmer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgte.

X. Haftungsbeschränkung

1.) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

2.) Der Auftragnehmer haftet nur dann für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist (Kardinalpflichten), z. B. hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

3.) Falls der Auftraggeber Unternehmer ist: Die Haftung des Auftragnehmers für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

XI. Verjährung

1.) Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Gefahrübergang.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

2.) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigen Täuschung sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder Freiheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

XII. Datenschutz

1.) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

2.) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

3.) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z. B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

4.) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z. B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

XIII. Widerrufbelehrung und Rücktrittsrecht

Die Widerrufbelehrung mit Hinweisen zum Rücktrittsrecht sowie den Text eines Widerrufschreibens finden Sie auf unserer Homepage in der gesonderten Rubrik „Widerruf“.

XIV. Verbraucherschlichtungsverfahren, Informationspflicht nach § 36 VSBG

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.